Zum Thema Reiseschutz
‐Reiserücktritt‐ oder Rund‐um‐Sorglos‐Paket‐
Wusstet Ihr schon, dass die Reiserücktrittskostenversicherung nach dem Ihr am Flughafen
„eingecheckt“ habt, an Gültigkeit verliert.
Hier mal ein Beispiel aus dem letzten Sommer 2008. Eine Familie mit einem 5jährigen Jungen hat am Frankfurter Flughafen eingecheckt um nach Ibiza zu fliegen. Um die Wartezeit ein wenig zu überbrücken entschloss sich die Familie noch einen Imbiss zu nehmen. Den Flieger nach Ibiza erreichte die Familie leider nicht mehr, da sich der Sohn während dem Spielen in einem Bälle‐Paradies neben dem Imbiss das Bein brach. Aus der Reise wurde leider nichts mehr und zum Entsetzen der Familie gab es leider auch kein Geld zurück. Die Familie hatte zwar eine Reiserücktrittskostenversicherung, doch sobald man eingecheckt hat – greift diese nicht mehr.
Hätte die Familie ein Rund‐um‐Sorglos‐Paket gehabt, wäre hier die so genannte
Reiseabbruchversicherung in Kraft getreten.
Unsere Empfehlung an Euch: bitte als Familie immer das Rund‐um‐Sorglospaket abschließen. Dieses ist bei einem Gesamtreisepreis von € 1.500,‐‐ schon ab € 69,‐‐ erhältlich. Genaue Tarife lassen wir Euch aber gerne passend zu Eurer Reise wissen.
‐Krankheitsfälle vor Ort‐
Jeder von uns war schon einmal im Urlaub krank. Was aber als erstes tun?
Bitte wendet Euch zuerst einmal an die Hotelleitung oder die Rezeption. Oftmals verfügen
Hotels über einen eigenen Arzt bzw. können diesen entsprechend ins Hotel bestellen. Wir
empfehlen nicht in eigener Regie einen Arzt vor Ort im Ausland aufzusuchen, da wir hier
schon viel Negatives erleben durften.
Für alle diejenigen, die noch keinen Arzt in Anspruch nehmen mussten, möchten wir schnell
noch etwas zur Zahlungsabwicklung in einem solchen Fall schreiben. Anfallende Arzt‐ und
Medizinkosten sind vor Ort in den meisten Fällen zunächst selbst zu zahlen – also in
Vorkasse zu treten. Je nach Krankenkasse und Krankenversicherung besteht nach dem
Urlaub die Möglichkeit die Kosten über die Versicherung wieder rückzuerstatten. Informiert
Euch hierüber bitte bei Eurer Krankenversicherung.
Unsere Empfehlung ist auch hier wieder das Rund‐um‐Sorglospaket. Dieses beinhaltet neben der Reiserücktrittskostenversicherung, der Reiseabbruch und der Reisegepäckversicherung die Reisekrankenversicherung inkl. Notfallservice.
‐Auslandskrankenschein‐
Ein Auslandskrankenschein ist die landläufige Bezeichnung für "Anspruchsbescheinigungen"
für die Inanspruchnahme von Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen im Ausland. Für den Bereich der EU sind die Auslandskrankenscheine durch die Europäische Krankenversicherungskarte mittlerweile abgelöst worden. Ihr solltet daher unbedingt Eure Krankversicherungskarte mit auf die Reise nehmen. Über die entsprechenden Leistungen informiert Euch bitte rechtzeitig bei Eurer Krankenkasse.
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